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   BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79, 8 B 37.79   

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https://dejure.org/1979,12292
BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79, 8 B 37.79 (https://dejure.org/1979,12292)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1979 - 8 B 35.79, 8 B 37.79 (https://dejure.org/1979,12292)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1979 - 8 B 35.79, 8 B 37.79 (https://dejure.org/1979,12292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung von der Einberufung zum Grundwehrdienst zwecks Sicherstellung des innerbetrieblichen Ablaufes eines Schreibwarengeschäftes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79
    Dabei kann dahinstehen, ob das Vorbringen - wie die Beklagte meint - im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG ausschließlich "das Verfahren" betrifft, so daß es nach dieser wehrrechtlichen Sonderregelung nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden könnte (vgl. BVerwGE 28, 22 [BVerwG 28.09.1967 - VIII B 94.67]; 29, 226).

    Für diese Entscheidung spielt es keine Rolle, daß die den angefochtenen Urteilen beigegebenen Rechtsmittelbelehrungen unrichtig sind, indem sie davon ausgehen, auch in Wehrpflichtsachen könnten behauptete Verfahrensmängel mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht und könnte anderersseits die zulassungsfreie Verfahrensrevision nur auf die in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel gestützt werden (BVerwGE 28, 22 [BVerwG 28.09.1967 - VIII B 94.67]; 29, 226).

  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79
    Dabei kann dahinstehen, ob das Vorbringen - wie die Beklagte meint - im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG ausschließlich "das Verfahren" betrifft, so daß es nach dieser wehrrechtlichen Sonderregelung nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden könnte (vgl. BVerwGE 28, 22 [BVerwG 28.09.1967 - VIII B 94.67]; 29, 226).

    Für diese Entscheidung spielt es keine Rolle, daß die den angefochtenen Urteilen beigegebenen Rechtsmittelbelehrungen unrichtig sind, indem sie davon ausgehen, auch in Wehrpflichtsachen könnten behauptete Verfahrensmängel mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht und könnte anderersseits die zulassungsfreie Verfahrensrevision nur auf die in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel gestützt werden (BVerwGE 28, 22 [BVerwG 28.09.1967 - VIII B 94.67]; 29, 226).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, kann, wenn ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt ist, die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 158]); eine wegen Vorliegens eines Zulassungsgrundes begründete Beschwerde kann gleichwohl keinen Erfolg haben, wenn sich das angefochtene Urteil in dem vom Kläger erstrebten.
  • BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78

    Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79
    Revisionsverfahren aus anderen Gründen als richtig erweisen würde (Beschluß vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 166]).
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79
    Das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1970 - BVerwG 8 C 164.67 - (Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5) besagt zwar, die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs sei als Sachurteilsvoraussetzung verfahrensrechtlicher Natur; es hatte aber nicht darüber zu befinden, ob sie, weil das behördliche Verfahren betreffend, im Sinne des Revisionsrechts nicht zugleich auch materiellrechtlicher Natur sei.
  • BVerwG, 15.12.1971 - V C 40.71

    Beginn des Laufs einer Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 8 B 35.79
    Darüber hinaus ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, daß Glaubhaftmachen bedeutet, die überwiegende Wahrscheinlichkeit zu begründen (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 5 C 40.71 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 64]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2017 - 11 A 2572/15

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Versagung der Wiedereinsetzung in die

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. September 1979 - 8 B 35.79 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176 = juris, Rn. 10, m. w. N.
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 15 ZB 14.2081

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag, Versäumung der

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes im Sinn des § 60 Abs. 2 Satz 2, § 173 Abs. 1 VwGO, § 294 ZPO bedeutet, dass der Betroffene aufzeigen muss, dass sich der Sachverhalt so, wie von ihm dargestellt, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, zugetragen hat (vgl. BVerwG, B.v. 6.9.1979 - 8 B 35/79 u.a. - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176 = juris Rn 10).
  • VG Köln, 22.11.2017 - 19 L 3708/17
    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 06.09.1979 - 8 B 35.79 -, juris.
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